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Ausreiten in Wien: Die Reitwege

Wer wirklich innerhalb von Wien Reitwege sucht um dort ungestört ausreiten zu können, kann das zwar überraschend nahe am Stadtzentrum tun, aber leider auch nur dort. Das einzige echte Reitwege-Netz, das wir in Wien entdecken konnten, befindet sich im Wiener Prater im 2. Bezirk von Wien. Dort sind einige Kilometer Reitwege mit expliziter Kennzeichnung als Reitwege markiert und dürfen daher nur von Reiterinnen und Reitern mit den Pferden benutzt werden. Wohin die restlichen Reiter in Wien ausreiten gehen, haben wir schon auf der Seite über Ausreiten in Wien erklärt. Die Reitwege in Wien und auch jene im Umland verlaufen meistens in den Wäldern, also neben den Wäldern im Prater beispielsweise auch im Wiener Wald - nur diese Reitwege liegen streng genommen eben gar nicht mehr in Wien sondern in Niederösterreich.


Wir stellen hier Angebote und Möglichkeiten zum Ausreiten in Wien vor und wir präsentieren auch die eine oder andere Reitschule, Reiterhof oder Reitakademie. Selbst bieten wir mit dieser Seite keinen Reitunterricht oder Angebote zum Ausreiten an - wir sind hier völlig neutral als Information für alle, die in Wien reiten und ausreiten gehen möchten.

Reiten auf Reitwegen in Wien

Entsprechend dem Gesetz haben sich Reiter auf Reitwegen auch in Wien natürlich immer Defensiv zu verhalten. Fußgänger haben Vorrang. Wenn man in Wien im Wald auf einem Reitweg unterwegs ist, sollte man auch nicht vom Reitweg abkommen, denn neben den markierten Reitwegen im Wald zu reiten ist verboten.

Reitwege in Wien

Neben den Reitwegen, die man im Wiener Umland - aber eben geographisch nicht mehr in Wien sondern im Bundesland Niederösterreich findet - gibt es eigentlich nur einen nennenswerten Reitweg bzw. ein nennenswertes Reitwege-Netz in Wien. Dieses befindet sich im 2. Bezirk im Wiener Prater. Diese Zone ist ein Naherholungsgebiet und angenehmerweise sogar sehr nahe am Stadtzentrum. Zur Nutzung dieser Reitwege muss man nicht wie in anderen Städten eine eigene Reitplakette anschaffen, das ist aber bei den Reitwegen außerhalb von Wien teilweise schon nötig (beispielsweise im Wiener Wald).

Reitwege-Netze in Wien

Wir möchten hier - natürlich wachsend - Reitwege und Reitwege-Netze in Wien und auch rund um Wien vorstellen. Da in Wien eigentlich nur ein einziges Reitwege-Netz wirklich im Gebiet der Stadt Wien existiert, ist das relativ schnelle erklärt, aber weitere Reitwege-Netze rund um Wien sollen hier folgen.


Reitwege im Prater in Wien

Ein Reitwege-Netz existiert im Wiener Prater, dort kann man von der Freudenau (Reitverein Freudenau, Reitverein Cavallino) mit dem Pferd starten und den Prater erkundigen. Die Reitwege verlaufen auch zur Ameiswiese, einem Trainingsplatz zu dem auch viele der kleineren Ausritte dort führen oder auch Reiterpass-Prüfungen stattfinden.

Genaue Beschreibung und Landkarte: Reitwege im Prater in Wien

Die "Praternummer" beim Reiten

Auf den Seiten des Landesfachverbandes für den Pferdesport in Wien wird ab und zu über eine "Praternummer" geschrieben, die benötigt wird um das Reitwege-Netz im Prater und auch die Ameiswiese als Trainingsplatz nützen zu können. Weiter unten haben wir auch die entsprechenden Gesetze zusammengestellt, die diese Praternummer beschreiben. Im Bild sieht man, wie so eine Praternummer auszusehen hat und wo sie angebracht werden sollte - nämlich am Zaumzeug des Pferdes, gut sichtbar und lesbar.


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Reiten und Ausreiten in Wien - Digitale Plakatwand

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Gesetze: Reitwege in Wien

Damit man diese Reitwege auch korrekt benützt, gibt es einige gesetzliche Voraussetzungen, die der Reiter bzw. die Reiterin zu erfüllen hat. In einer Verordnung des Landes Wien aus dem Jahr 2000 sind folgende Paragraphen zu finden, die man beachten sollte:

  • § 1. Die Ausübung des Reitsportes in den allgemein zugänglichen Gebieten des Praters ist außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung 1960 nur auf den beschilderten Reit- und Zureitwegen gestattet. Zureitwege dürfen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß benützt werden, wobei jedoch das Galoppieren verboten ist.
  • § 2. Die Reiter haben bei Ausübung des Reitsportes jede Gefährdung oder Belästigung der Fußgänger zu vermeiden. Bei Begegnung mit Fußgängern haben die Reiter entweder in ausreichend sicherer Entfernung vorbeizureiten oder erforderlichenfalls die Gangart des Pferdes so zu zügeln, daß ein unbehindertes Ausweichen oder Vorbeibewegen möglich ist.
  • § 3. Die beschilderten Reit- und Zureitwege dürfen von Fußgängern nur an übersichtlichen Stellen überquert werden. Im übrigen ist das Betreten und das Befahren mit Fahrzeugen aller Art verboten.
  • § 4. 
    • (1) Die Ausübung des Reitsportes in den allgemein zugänglichen Gebieten des Praters ist nur mit Pferden gestattet, welche beiderseits am Kopfgestell eine von der Behörde zugewiesene Nummer tragen. Die Nummer besteht aus höchstens drei arabischen Ziffern in schwarzer Farbe, welche eine Höhe von mindestens sieben Zentimeter und eine Strichdicke von sieben Millimeter aufweisen müssen. Sie sind auf weißem Grund anzubringen, der die Form eines Kreises von mindestens zehn Zentimeter Durchmesser hat. Die Nummerntafeln
      müssen aus wetterbeständigem Material gefertigt sein. Bei Bedarf können von der Behörde auch andere voneinander gut unterscheidbare Farben bestimmt werden.
    • (2) Die Nummern werden vom Magistrat (Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk) an Pferdehalter über deren Ansuchen entsprechend der Zahl ihrer Reitpferde zugewiesen. Im Interesse der Raschheit, Einfachheit und Zweckmäßigkeit kann mit der Ausfolgung der Nummern auch der Landesfachverband für Reiten und Fahren in Wien, 1, Seilerstätte 13, betraut werden. Nicht mehr benötigte Nummern sind bei der Behörde abzumelden.
  • § 5. 
    • (1) Die Behörde und, soferne dieser mit der Ausfolgung der Nummern betraut wurde, auch der Landesfachverband für Reiten und Fahren in Wien haben über die Zuweisung der Nummern Aufzeichnungen zu führen, welche zumindest die Namen und Adressen der Pferdehalter, die zugewiesenen Nummern und deren Farbe enthalten.
    • (2) Die Pferdehalter, denen Nummern zugewiesen wurden, haben für die Führung von Aufzeichnungen zu sorgen, aus denen lückenlos hervorgeht, von wem und während welcher Zeit die zugewiesenen Nummern zum Reiten verwendet wurden. Die Aufzeichnungen müssen zumindest Vor- und Zuname sowie Anschrift des Reiters, bei minderjährigen Personen auch des gesetzlichen Vertreters, und die Zeit der Verwendung enthalten. Die Aufzeichnungen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu führen. Der Behörde ist jederzeit Einschau in die Aufzeichnungen zu gewähren und es sind allenfalls erforderliche Auskünfte zu erteilen.
  • § 6. 
    • (1) Jeder Reiter hat bei Ausübung des Reitsports in den allgemein zugänglichen Gebieten des Praters über Verlangen von behördlichen Organen mittels eines amtlichen Lichtbildausweises seine Identität nachzuweisen.
    • (2) Die Behörde hat Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, über deren schriftliches Verlangen die Person des Reiters bekanntzugeben, dessen Pferd eine bestimmte Nummer getragen hat.  
  • § 7. Wer die in den §§ 1 bis 6 enthaltenen Gebote und Verbote dieser ortspolizeilichen Verordnung nicht befolgt, begeht eine Verwaltungsübertretung und unterliegt der hierfür im § 108 Abs. 2 Wiener Stadtverfassung - WStV, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 in der jeweils geltenden Fassung, vorgesehenen Strafe.
  • § 8. Diese Kundmachung findet auf Handlungen oder Unterlassungen keine Anwendung, die den Tatbestand einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung bilden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung 1960 und der Bestimmungen des Forstgesetzes 1975. Ebenso bleibt die Magistratskundmachung vom 28. August 1951, betreffend Schutz der Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters im Gebiet der Stadt Wien, Zl. MA 70-III/3/51, verlautbart im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 76, in der jeweils geltenden Fassung unberührt.

Gebühren für die Reitwege-Nutzung in Wien

Hier sollte man sich einfach beim Landesfachverband für den Pferdesport erkundigen. Dieser stellt auch die "Praternummer" aus. Es ist jenes Schild mit 7 cm Größe mit einer dreistelligen Nummer und mindestens 7 Millimeter Strichstärke in der Schriftart, das am Pferd angebracht werden muß. Die Preise aus dem Jahr 2019 geben ungefähr Aufschluss über die Kosten, aber sicherheitshalber sollte man einfach beim Verband unter reiteninwien.at anfragen oder eine E-Mail an office@pferdesport.wien schicken.

Gebühr 2020: Mitglieder im Wiener Landesfachverband
    • Jahresgebühr: 215 Euro (2019: 205)
  • Tagesgebühr: 25 Euro (2019: 19)
Gebühr 2020: Andere oder keine Mitgliedschaft
  • Jahresgebühr: 285 Euro (2019: 275)
  • Tagesgebühr: 30 Euro (2019: 24)

Reitwege und Ausreiten im Wienerwald

Abgesehen von den städtischen Bereichen kann man auch im Westen von Wien, im Wienerwald herrlich ausreiten. Alle Infos über Reitwege und Ausreiten im Wienerwald haben wir hier zusammengestellt.


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