CoVid-19 und Ausreiten
Die rechtliche Situation mit dem Thema Corona-Virus bzw. Pandemie-Verordnungen ist nicht ganz unkompliziert im Reitbereich. Was schon mal fix gesagt werden kann ist, dass derzeit das Ausreiten definitiv untersagt ist. Aber von vorne: Ursprügnlich bezeichnete man Reiterhöfe und Reitställe als öffentliche Einrichtungen, die man nicht betreten dürfe. Ein Verbot einen Reitstall zu betreten gilt für alle, die dort reiten gehen wollen, Reitunterricht nehmen wollen oder trainieren wollen.
Ausnahme? Ja, die Ausnahme gibt es, aber dafür ist eine ganz bestimmte Bedingung nötig. Und das trifft für viele Hobbyreiterinnen und Hobbyreiter nicht zu und natürlich auch nicht für jene, die es mal probieren wollen.
Disclaimer: Reitkurse und Reitunterricht sowie Ausreiten in Wien, das stellen wir hier vor. Aber wir sind selbst kein Anbieter, wir sind gegenüber den Anbietern daher neutral. Bei uns können Sie keinen Reitkurs buchen oder Reiturlaub machen.
Keine Ausritte bei CoVid-19
Ausreiten egal ob mit dem eigenen Pferd oder mit einem Schulpferd ist im Rahmen der Quarantäne-Verordnungen (Stand April 2020) definitiv nicht gestattet. Für alle, die kein eigenes Pferd haben ist auch die Benützung einer Reitanlage verboten, denn es gibt dafür keinen zugelassenen Anlass den Reitstall zu betreten.
Die Ausnahme: Eigenes Pferd
Die Ausnahme ist ganz einfach erklärt. Wer selbst Eigentümer eines Pferdes ist, darf auch entsprechend für den Schutz des Eigentums vorsorgen. Da in diesem Fall der Schutz des Eigentums auch dadurch beschrieben ist, dass ein Pferd eben Bewegung braucht und man daher auch reiten können muß, über dem Betretungsverbot für Sportanlagen steht, darf man also mit dem eigenen Pferd - also wenn man selbst der Eigentümer ist - auf einer Reitanlage reiten oder das Pferd führen. Es ist dabei unerheblich, ob man im Sattel sitzt oder das Pferd am Strick führt. Denn wer sein Pferd nicht bewegen dürfte, würde riskieren, dass das Pferd dadurch erkrankt.
Stall betreten erlaubt für Pferdebesitzer
Um das eigene Pferd ausreichend bewwegen zu können, darf der Stall oder die Reitanlage betreten werden. Damit darf die Gefahr für das Eigentum (Pferd) abgewendet werden beispielsweise zu erkranken. Voraussetzung ist laut den Erläuterungen des Gesundheitsministeriums immer die Beachtung der anderen Vorschriften, die in der Pandemie-Zeit (Corona-Virus / CoVid-19) gelten. Es dürfen weder Ausritte noch Trainings in Gruppen erfolgen. Das Gelände der Reitanlage darf nicht verlassen werden, Ausreiten ist daher - egal ob auf einem Schulpferd oder auf einem eigenen Pferd - ganz generell untersagt.
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Bewegung nicht möglich?
Wenn freier Auslauf auf der Reitanlage nicht möglich ist, darf man Bewegung auf eine andere Art und Weise sicherstellen. Longieren, Spazieren gehen oder die Nutzung einer Schrittmaschine auf der Reitanlage ist erlaubt.
Pferd im Ausland?
Wenn das Pferd im Ausland ist, sollte man sich ganz genau erkundigen. Prinzipiell sind Grenzübertritte auch während der Corona-Pandemie-Zeit erlaubt, aber bei vielen Ländern folgt auf einen Grenzübertritt eine selbstüberwachte Quarantäne, in die man sich begeben muss. Bespielsweise hat die deutsche Bundespolizei eine entsprechende Info veröffentlicht, dass das Übertreten der Deutschen Grenze um sich um ein Pferd zu kümmern, nur dann erlaubt ist, wenn man auch beweisen kann, dass das Pferd sich in einem Selbstversorger-Stall befindet und daher vor Ort im Reitstall kein Personal vorhanden ist, das diese Versorgung übernehmen würde.
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