Was braucht eine Reitschule in Wien?
Für die klassische Reitschule (englisches Reiten) werden vier Abstufungen vorgesehen. Neben dem "Reitschul-Icon" - ein Schild mit schwarzem Aufdruck auf gelbem Untergrund - auf dem ein Reiter mit Reithelm sitztend auf einem Pferd (kommt von rechts ins Schild herein) zu sehen ist und links daneben eine weitere Person, die eine Hand gehoben hat - gemeint ist damit der Reitlehrer oder die Reitlehrerin, werden auch Hufeisen angezeigt. Diese Hufeisen, entweder eines, zwei, drei oder vier bei der klassischen Reitschule in Wien, geben Aufschluss darüber, welche Voraussetzungen der Reitschul-Betrieb in Wien erfüllt.
Grundvoraussetzungen: Reitschule in Wien
Entsprechend der "Richtlinien für die Reitstallkennzeichnung" die vom Österreichischen Pferdesportverband herausgegeben wurden, ist im Paragraph § 504 Reitschulen erfasst, wodurch eine Reitschule eben die Bezeichnung führen darf. Es gibt in diesem Paragraphen über die Reitschulen in Österreich eben vier Unterabstze, die für die Beigabe der 1 - 4 Hufeisen beim Reitschul-Icon stehen. Alle Reitschulen müssen als Grundvoraussetzung jedenfalls die im Abschnitt "Pferdehaltung" genannten Kriterien bereits erfüllen um überhaupt als Pferdebetrieb zu gelten. Danach kann sich dann eben die Reitschule vom Reiterhof oder dem Ferienbetrieb doch stark unterscheiden.
Dass die Voraussetzungen für die artgerechte Tierhaltung und die Einhaltung der Bestimmungen in den Tierschutzgesetzen für alle ausnahmslos zu gelten haben, versteht ich in der Bewertung von selbst. Reitschulen sind davon genauso betroffen wie Pferdeverleiher oder Pferdeeinstellbetriebe. Der Unterschied zu den Reitschulen ist aber in den 3 Kriterien zu finden, die eben eine Reitschule von einem anderen Pferdebetrieb unterscheiden.
Eine Reitschule muss also die Kriterien für die Pferdehaltung erfüllen und außerdem ist sie eine Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen für den Reiterpasse (FENA), die Reiternadel (FENA) und das Wanderreiter-Abzeichen (FENA) dienend. Der Querverweis auf die FENA ist nur ein Hinweis auf die "internationale Bezeichnung" des Pferdesportverbandes in Österreich, der von der FEI anerkannt ist. Die Abkürzung FENA steht für Fédération Équestre Nationale d'Autriche.
Was sagen die Hufeisen bei den Reitschulen in Wien?
- 1 Hufeisen: Die Reitschule in Wien kann ausbilden und bis zu den Prüfungen für FENA-Reiterpass, FENA-Reiternadel und FENA-Wanderreiter-Abzeichen anbieten.
- 2 Hufeisen: Die Reitschule in Wien kann ausbilden und bis zu den Prüfungen für die Reiterlizenz dienen.
- 3 Hufeisen: Die Reitschule in Wien kann neben Reiterpass, Reiternadel, Wanderreiter-Abzeichen und Reiterlizenz auch eine Ausbildung beim Springreiten und Dressurreiten bis zur Klasse L dienen bzw. wenn sie sich auf eines der beiden Sportgebiete spezialisiert hat jeweils Springen oder Dressur dann bis zum Niveau der Klasse M.
- 4 Hufeisen: Hier geht es für die Reitschule dann auch um die Befähigung eine Ausbildung zum Reiteleven zu gewährleisten.
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Reitschule mit einem Hufeisen
Zusätzlich zu den oben genannten Grundvoraussetzungen um überhaupt eine Reitschule in Wien zu sein, muss eine Reitschule mit einem Hufeisen noch folgende Voraussetzungen erfüllen:
Personal der Reitschule in Wien
- Die Leiterin oder der Leiter der Reitschule oder eine andere Person, die regelmäßig im Betrieb anwesend ist, die mit der Durchführung von Reitunterricht in der Reitschule in Wien betraut ist, muss mindestens die Lizenz Übungleiter (FENA) besitzen.
- Bei Ausritten von der Reitschule in Wien muss im Bedarfsfall eine qualifizierte Begleitung gewährleistet sein.
Pferde in der Reitschule in Wien
Es müssen mindestens vier Pferde im Reitschul-Betrieb zu Lehrzwecken vorhanden sein, die auch für die Prüfung zum Reiterpasse, zur Reiternadel und auch zum Wanderreiter-Abzeichen geeignet sind.
Gebäude und Anlage
- Umzäunter und witterungsbeständiger Reitplatz mit mindestens den Abmessungen 20 x 40 Meter muss vorhanden sein.
- Es muss die Möglichkeit geben entsprechend im Gelände auch ausgebildet zu werden.
- Die Gesamtanlage muss sich ständig in gepflegtem Zustand befinden.
Reitschule mit zwei Hufeisen
Zusätzlich zu den oben genannten Grundvoraussetzungen um überhaupt eine Reitschule in Wien zu sein, muss eine Reitschule mit zwei Hufeisen noch folgende Voraussetzungen erfüllen:
Personal der Reitschule in Wien
- Eine regelmäßig im Betrieb anwesende Person bzw. der oder die Leiterin der Reitschule, die jedenfalls mit der Durchführung des Reitunterrichtes befasst ist, muss mindestens die Ausbilderlizenz zum staatlichen Reitinstruktur oder Bereiter (FENA) besitzen.
- Bei Ausritten von der Reitschule in Wien muss im Bedarfsfall eine qualifizierte Begleitung gewährleistet sein.
Pferde in der Reitschule in Wien
Es müssen mindestens vier Pferde im Reitschul-Betrieb zu Lehrzwecken vorhanden sein, die für die Ausbildung und Prüfung bis zur Reiterlizenz geeignet sind.
Gebäude und Anlage
- Umzäunter und witterungsbeständiger Reitplatz mit mindestens den Abmessungen 20 x 60 Meter muss vorhanden sein.
- Eine Reithalle mit mindestens 20 x 40 Metern Abmessung muss zur Verfügung stehen.
- Es sollte ein Unterrichtsraum (für theoretischen Reitunterricht) mit entsprechendem Anschauungsmaterial zur Verfügung stehen.
- Es muss die Möglichkeit geben entsprechend im Gelände auch ausgebildet zu werden.
- Die Gesamtanlage muss sich ständig in gepflegtem Zustand befinden.
Reitschule mit drei Hufeisen
Zusätzlich zu den oben genannten Grundvoraussetzungen um überhaupt eine Reitschule in Wien zu sein, muss eine Reitschule mit drei Hufeisen noch folgende Voraussetzungen erfüllen:
Personal der Reitschule in Wien
- Eine regelmäßig im Betrieb anwesende Person bzw. der oder die Leiterin der Reitschule, die jedenfalls mit der Durchführung des Reitunterrichtes befasst ist, muss mindestens die Ausbilderlizenz zum staatlichen Reittainer besitzen.
- Bei Ausritten von der Reitschule in Wien muss im Bedarfsfall eine qualifizierte Begleitung gewährleistet sein.
Pferde in der Reitschule in Wien
Es müssen mindestens vier Pferde im Reitschul-Betrieb zu Lehrzwecken vorhanden sein, die für die Ausbildung bis zum Niveau der Klasse L in Springen und Dressur oder bei Spezialisierung auf Springen oder Dressur der Reitschule in Wien eben im Spezialgebiet bis zur Klasse M geeignet sind.
Gebäude und Anlage
- Der Betrieb muss neben dem Stallraum für die betriebseigenen Pferde auch geeignete Einstellpätze für Gästepferde nachweisen. Ein Quarantänestall ist dringend zu empfehlen.
- Ein fest umzäunter Reitplatz mit mindestens den Abmessungen 20 x 60 Meter muss vorhanden sein.
- Eine Reithalle von mindestnes 20 x 40 Metern Abmessung muss vorhanden sein.
- Ein angemessener Hindernispark muss vorhanden sein.
- Es muss die Möglichkeit geben entsprechend im Gelände auch ausgebildet zu werden. Es müssen Ausritte möglich sein.
- Die Gesamtanlage muss sich ständig in gepflegtem Zustand befinden.
Reitschule mit vier Hufeisen
Zusätzlich zu den oben genannten Grundvoraussetzungen um überhaupt eine Reitschule in Wien zu sein, muss eine Reitschule mit vier Hufeisen noch folgende Voraussetzungen erfüllen:
Personal im Bereich "Reiten"
- Es muss zum Reitunterricht ein Ausbildungsleiter / Ausbildungsleiterin lt. Ausbildungsregulativ vorhanden sein.
- Womöglich ist ein weiterer Ausbildner / Ausbildnerin bwz. staatlich geprüfter Reitinstruktur, Reitinstruktur (FENA) oder Bereiter (FENA) beizustellen. Dessen Einsatz erfolgt unter der Verantwortung des Ausbildungsleiters.
- Es muss einen eigenen Pferdepfleger oder Pferdepflegerin geben.
Pferde in der Reitschule in Wien
Der Reitschul-Betrieb muss wenigstens acht Pferde nachweisen, welche für die Ausbildung herangezogen werden können. Mindestens zwei Pferde davon müssen den Ausbildungsstand er Klasse L in Dressur und / oder Springen aufweisen.
Wenn die Pferde sich im Eigentum von dritten - also nicht der Reitschule selbst - befinden, muss ein Vertrag vorgelegt werden können aus dem hervorgeht, dass die Reitschule in Wien das Recht hat, die Pferde vollständig zur Verfügung zu haben. Den Reiteleven müssen für die Ausbildung, für Kurse und natürlich auch für die Prüfungen geeignete Pferde zur Verfügung stehen.
Es müssen auch alle Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausbildung zum Reiteleven notwending sind, vorhanden und in ordnungsgemäßem Zustand sein.
Gebäude und Anlage
Grundsätzlich müssen die Anlagen nach Art und Errichtung und der dort gehaltenen Pferde neuzeitlichen Anforderungen entsprechen. Insbesondere gilt für die 3 Bereiche Stallraum, Reitanlagen und Unterkunft für Reiteleben sowie Lehrmittel folgende Kriterienliste.
- Stallraum
Alle Stallungen und auch die Boxen selbst müssen den gesetzlichen Bestimmungen (zB Mindestgrößen) entsprehcend, insbsondere dem Tierschutzgesetz und der Tierhaltungsverordnung in den jeweils gültigen Fassungen. - Reitanlagen der Reitschule in Wien
- Eine Reithalle mit mindestens 20 x 40 Metern muss zur Verfügung stehen.
- Es muss ein Reitplatz mit 20 x 60 Metern angeboten werden.
- Nötig ist das Hindernismaterila für einen L-Springparcours
- Trainingsmöglichkeiten im Gelände müssen angeboten werden.
- Unterkunft für Reiteleven und Lehrmittel
Wenn (das ist nicht zwingend) eine Unterkunft für die Reiteleven angeboten wird, muss diese zeitgemäßen und auch gesundheitlichen Anforderungen entsprechen und natürlich die erforderlichen hygienischen Anlagen besitzen. Ein Aufenthaltsraum bzw. Unterrichtsraum soll ebenfalls vorhanden sein und es müssen Lehrmittel, Fachbücher, Wandtafekn und perodisch erscheinende Fachzeitschriften zur Verfügung stehen.
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